Sterbegeldversicherung-Office > Sterbegeldversicherung > Sterbegeldversicherung: Leistungsanspruch der Sterbegeldversicherung im Vergleich

Leistungsanspruch der Sterbegeldversicherung

Beitragszahlung zur Sterbegeldversicherung

Die Beiträge werden bis zum Ablauf des Sterbemonats zu zahlen, längstens jedoch bis Ablauf des 85.Lebensjahres, als laufender monatlicher Beitrag gezahlt.



Leistungsanspruch aus der Sterbegeldversicherung

Bei Tod der versicherten Person gilt folgende Staffelregelung der Versicherungsleistung

wenn die zu versichernde Person bei Vertragsbeginn gleich/ jünger als 49 Jahre ist:

  • ab 1. Monat - Auszahlung der eingezahlten Beiträge
  • ab 2. Monat - 1/36 der Versicherungssumme
  • ab 3. Monat - 2/36 der Versicherungssumme
  • ab 4. Monat - 3/36 der Versicherungssumme
  • . . .
  • ab 36. Monat - 35/36 der Versicherungssumme
  • ab 37. Monat - Auszahlung der vollen Versicherungssumme

wenn die zu versichernde Person bei Vertragsbeginn zwischen 50 Jahre und 59 Jahre ist:

  • ab 1. Monat - Auszahlung der eingezahlten Beiträge
  • ab 2. Monat - 1/24 der Versicherungssumme
  • ab 3. Monat - 2/24 der Versicherungssumme
  • ab 4. Monat - 3/24 der Versicherungssumme
  • . . .
  • ab 13. Monat - Auszahlung der halben Versicherungssumme
  • . . .
  • ab 25. Monat - Auszahlung der vollen Versicherungssumme

wenn die zu versichernde Person bei Vertragsbeginn gleich/älter 60 Jahre ist:

  • ab 1. Monat - Auszahlung der eingezahlten Beiträge
  • ab 2. Monat - 1/12 der Versicherungssumme
  • ab 3. Monat - 2/12 der Versicherungssumme
  • ab 4. Monat - 3/12 der Versicherungssumme
  • . . .
  • ab 13. Monat - Auszahlung der vollen Versicherungssumme

Die genannten Staffelregelungen kommen nicht bei Unfalltod der versicherten Person zur Anwendung. In diesem Falle wird die vereinbarte Versicherungssumme sofort fällig.
Durch die Überschussbeteiligung erhöht sich Ihr Versicherungsschutz ohne zusätzlichen Beitrag.

Sterbegeldversicherung - versicherbare Personen

Versicherbar sind alle Personen zwischen dem 40 und 75. Lebensjahr. Bei unserer Sterbegeldversicherung erfolgt keine Gesundheitsprüfung.